x

Arbeitsrecht

Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Neben der Beratung und Vertragsgestaltung gehört dazu die gerichtliche Durchsetzung der Mandantenrechte sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Zum Individualarbeitsrecht gehört z. B. Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche), Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht.

Das kollektive Arbeitsrecht umfasst u. a. Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.

Wir helfen Ihnen z. B. bei

  • Arbeitsverträgen
  • Verträgen mit freien Mitarbeitern
  • Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen
  • Gehaltsansprüchen
  • Abmahnungen
  • Entlassungen
  • Auflösungs- und Abwicklungsverträgen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Zwischen- und Schlusszeugnissen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Sozialplänen und Interessenausgleich
  • Betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten