Medizinrecht
Sind Sie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden?
Dann treten Sie ein für Ihr Recht!
Ärztliche Behandlungsfehler passieren täglich und überall, sowohl in Kliniken, in niedergelassenen Praxen und auch in Pflegeheimen und in jedem medizinischen Fachgebiet, also Augenheilkunde, Chirurgie, Gynäkologie (insbes. Geburtsschäden), Innere Medizin, Kinderheilkunde, Orthopädie, Zahnmedizin usw. Das Arzthaftungsrecht regelt, wann einem Patient gegen einen Arzt oder eine Klinik in welcher Höhe Schadensersatzansprüche zustehen.
Das Arzthaftungsrecht ist sehr komplex. Geschädigten Patienten ist daher dringend fachkundige anwaltliche Hilfe zu empfehlen! Jeder Fall bedarf einer äußerst intensiven und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant. Mögliche Ansprüche sind vielfältig. Hierzu gehören insbesondere:
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz
- Verdienstausfall
- Kostenerstattung
- von Heilbehandlungskosten, Pflege- und Betreuungsleistungen
- Fahrtkosten
- Beerdigungskosten
- und weitere mehr
- Unterhaltsansprüche
- Umbaumaßnahmen an Haus/Wohnung und Kfz
- und weitere mehr.
Rechtsanwalt Hollenstein als Spezialist im Arzthaftungsrecht setzt sich seit Jahren mit großem Engagement und Erfolg ausschließlich für geschädigte Patienten ein und kämpft erfolgreich für ihre Rechte. Für medizinische Fachfragen steht ihm ein groß aufgestelltes Team von Vertrauensärzten zur Seite.
Sind Sie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren ein kostenfreies Erstgespräch.