Werkvertragsrecht und privates Baurecht
Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren und Architekten als auch Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in allen Fragen des Werkvertrags- und des privaten Baurechts, zum Beispiel bei
- Abschluss von Verträgen
- Vereinbarung von VOB/B, VOB/C und VOF
- Behinderungs- und Bedenkenanzeigen
- Mängelansprüchen
- Abschlags- und Schlussrechnungen
- Durchsetzung von Architektenhonoraren und Werklohnforderungen
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