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Werkvertragsrecht und privates Baurecht

Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren und Architekten als auch Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in allen Fragen des Werkvertrags- und des privaten Baurechts, zum Beispiel bei Abschluss von Verträgen Vereinbarung von VOB/B, VOB/C und VOF Behinderungs- und Bedenkenanzeigen Mängelansprüchen Abschlags- und Schlussrechnungen Durchsetzung von Architektenhonoraren und Werklohnforderungen