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Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten seit vielen Jahren Verwaltungen von Wohnungseigentumsanlagen, Beiräte und einzelne Wohnungseigentümer. Gern beraten und verteten wir Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitfällen.

Wir helfen Ihnen bei Themen wie

  • Auslegung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung
  • Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrechte
  • Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht
  • Kostentragungspflicht
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters
  • Verwaltervertrag und Verwaltervollmacht
  • Abrechnung und Wirtschaftsplan
  • Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung
  • Ladung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Beschlussanfechtung
  • Beitreibung rückständiger Hausgeldforderungen
  • Insolvenz eines Wohnungseigentümers