Werkvertragsrecht und privates Baurecht
Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren und Architekten als auch Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in allen Fragen des Werkvertrags- und des privaten Baurechts, zum Beispiel bei
- Abschluss von Verträgen
 - Vereinbarung von VOB/B, VOB/C und VOF
 - Behinderungs- und Bedenkenanzeigen
 - Mängelansprüchen
 - Abschlags- und Schlussrechnungen
 - Durchsetzung von Architektenhonoraren und Werklohnforderungen
 
															
			Verschlagwortet Baurecht