x

Werkvertragsrecht und privates Baurecht

Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren und Architekten als auch Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in allen Fragen des Werkvertrags- und des privaten Baurechts, zum Beispiel bei

  • Abschluss von Verträgen
  • Vereinbarung von VOB/B, VOB/C und VOF
  • Behinderungs- und Bedenkenanzeigen
  • Mängelansprüchen
  • Abschlags- und Schlussrechnungen
  • Durchsetzung von Architektenhonoraren und Werklohnforderungen